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Beantragung eines Schwerbehinderten-
ausweises

Chronisch-entzündliche Erkrankungen wie z. B. MS und NMOSD können zu verschiedenen körperlichen Beeinträchtigungen führen, wie etwa eingeschränkte Bewegungsfähigkeit oder Minderung des Sehvermögens.

Diese Einschränkungen können den Alltag Ihrer Patient:innen erschweren. Eine Erleichterung stellt hier der Schwerbehindertenausweis dar, der die Teilhabe am öffentlichen Leben vereinfachen kann. Durch ihn erhalten die Betroffenen verschiedene Nachteilsausgleiche und besondere Rechte. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Menschen ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis.

Hier erfahren Sie, worauf bei der Beantragung geachtet werden muss und wie Sie Ihre Patient:innen dabei unterstützen können.

Antragsstellung – wie können Sie helfen?

Für einen Schwerbehindertenausweis müssen Ihre Patient:innen einen Antrag auf Feststellung Ihres GdB stellen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und den richtigen Antrag für ihr Bundesland – auch zum Download – und an welche Behörde sie ihn richten müssen, finden Ihre Patient:innen hier. Geben Sie den Link gerne an Ihre Patient:innen weiter – die Webseite ist barrierefrei gestaltet. 

Bevor Betroffene einen Antrag stellen, sollten sie am besten einmal mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt darüber sprechen. Denn für den Antrag benötigen Ihre Patient:innen neben ihren persönlichen Daten und eventuell einem Lichtbild auch folgendes:

Freiwillig können direkt folgende Unterlagen mit eingereicht werden – eventuell werden sie sonst später angefordert:

Mit diesen Informationen können Sie Ihre Patient:innen bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises unterstützen.

Bei weiteren Fragen zum Antrag und anderen sozialrechtlichen Themen sind die Teams unserer kostenlosen Patientenprogramme für Ihre Patient:innen und deren Angehörige da:

STARK MIT NMOSD – MEIN SERVICE: 0800.99 99 060
Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr

trotz ms MEIN SERVICE: 0800.10 10 800
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr